Marktordnung

Damit es für alle entspannt bleibt – bitte fair bleiben und Rücksicht nehmen.

Marktordnung

1. Veranstaltungsort und -zeit

  • Der Dorfflohmarkt findet in den beteiligten Höfen innerhalb von Stockheim statt (Karte).
  • Datum: Sonntag, 19.04.2026
  • Öffnungszeiten: 10:00 – 16:00 Uhr

2. Teilnahmebedingungen

  • Teilnehmen können alle Dorfbewohner und eingeladenen Gäste (diese dann bitte bei ihnen mit im Hof/Garten mit unterbringen).
  • Anwohner aus Glauberg können sich auf dem Platz vor der Turnhalle in Stockheim ihren Stand aufbauen (bitte bei Anmeldung angeben).
  • Jeder Teilnehmer ist für seinen eigenen Verkaufsstand verantwortlich.
  • Die Anmeldung erfolgt bis spätestens 29.03.2026 über das Anmeldeformular (www.Stockheim-Dorfflohmarkt.de) oder unter der E-Mail-Adresse Dorfflohmarkt.Stockheim@gmx.net
  • Die Anmeldegebühr beträgt 10 € und wird bitte auf das vorgesehene Konto überwiesen oder in bar mit der Anmeldung in einen der beiden Briefkästen eingeworfen (siehe Anmeldeformular).
  • Nur angemeldete Teilnehmer werden auf der Dorfflohmarkt-Übersichtskarte eingetragen.

3. Standgestaltung

  • Jeder Teilnehmer stellt seinen eigenen Tisch, Kleiderständer oder sonstige Mittel zur Warenpräsentation.
  • Wie sie ihre Ware aufbauen und gestalten liegt ganz bei ihnen.
  • Die Stände dürfen die Durchgänge nicht blockieren und müssen den Brandschutzbestimmungen entsprechen.

4. Warenangebot

  • Zum Verkauf zugelassen sind gebrauchte Gegenstände, Selbstgemachtes, Antiquitäten und Sammelobjekte.
  • Der Verkauf von Lebensmitteln ist nur erlaubt, wenn die Bedingungen des §6 HGastG eingehalten werden. Mehr dazu unter Fragen & Antworten.
  • Verboten ist der Verkauf von Waffen, illegalen Substanzen und jugendgefährdenden Artikeln.

5. Verkauf

  • Handeln ist erlaubt, jedoch sollten faire Preise verlangt werden.
  • Jeder Verkäufer ist für die ordnungsgemäße Abwicklung seiner Verkäufe verantwortlich.
  • Die Erlöse kommen direkt den Verkäufern zugute.

6. Haftung und Versicherung

  • Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für Schäden, Verluste oder Diebstahl.
  • Jeder Teilnehmer ist für seinen eigenen Versicherungsschutz verantwortlich.

7. Verpflegung

  • Der Essens-/Getränkeverkauf ist ausschließlich den Gewerbetreibenden und Vereinen vorbehalten.
  • Die Stände, die Speisen und Getränke anbieten, werden auf dem Ortsplan kenntlich gemacht.
  • Der Gesundheitsausweis, der zum Verkauf von Speisen und Getränken vorliegen muss, ist auf Verlangen den Veranstaltern vorzulegen.

8. Sonstiges

  • Den Anweisungen der Veranstalter und Helfer ist Folge zu leisten.
  • Bei Fragen oder Problemen steht das Organisationsteam jederzeit zur Verfügung.