Marktordnung
Damit es für alle entspannt bleibt – bitte fair bleiben und Rücksicht nehmen.
Marktordnung
1. Veranstaltungsort und -zeit
- Der Dorfflohmarkt findet in den beteiligten Höfen innerhalb von Stockheim statt (Karte).
- Datum: Sonntag, 19.04.2026
- Öffnungszeiten: 10:00 – 16:00 Uhr
2. Teilnahmebedingungen
- Teilnehmen können alle Dorfbewohner und eingeladenen Gäste (diese dann bitte bei ihnen mit im Hof/Garten mit unterbringen).
- Anwohner aus Glauberg können sich auf dem Platz vor der Turnhalle in Stockheim ihren Stand aufbauen (bitte bei Anmeldung angeben).
- Jeder Teilnehmer ist für seinen eigenen Verkaufsstand verantwortlich.
- Die Anmeldung erfolgt bis spätestens 29.03.2026 über das Anmeldeformular (www.Stockheim-Dorfflohmarkt.de) oder unter der E-Mail-Adresse Dorfflohmarkt.Stockheim@gmx.net
- Die Anmeldegebühr beträgt 10 € und wird bitte auf das vorgesehene Konto überwiesen oder in bar mit der Anmeldung in einen der beiden Briefkästen eingeworfen (siehe Anmeldeformular).
- Nur angemeldete Teilnehmer werden auf der Dorfflohmarkt-Übersichtskarte eingetragen.
3. Standgestaltung
- Jeder Teilnehmer stellt seinen eigenen Tisch, Kleiderständer oder sonstige Mittel zur Warenpräsentation.
- Wie sie ihre Ware aufbauen und gestalten liegt ganz bei ihnen.
- Die Stände dürfen die Durchgänge nicht blockieren und müssen den Brandschutzbestimmungen entsprechen.
4. Warenangebot
- Zum Verkauf zugelassen sind gebrauchte Gegenstände, Selbstgemachtes, Antiquitäten und Sammelobjekte.
- Der Verkauf von Lebensmitteln ist nur erlaubt, wenn die Bedingungen des §6 HGastG eingehalten werden. Mehr dazu unter Fragen & Antworten.
- Verboten ist der Verkauf von Waffen, illegalen Substanzen und jugendgefährdenden Artikeln.
5. Verkauf
- Handeln ist erlaubt, jedoch sollten faire Preise verlangt werden.
- Jeder Verkäufer ist für die ordnungsgemäße Abwicklung seiner Verkäufe verantwortlich.
- Die Erlöse kommen direkt den Verkäufern zugute.
6. Haftung und Versicherung
- Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für Schäden, Verluste oder Diebstahl.
- Jeder Teilnehmer ist für seinen eigenen Versicherungsschutz verantwortlich.
7. Verpflegung
- Der Essens-/Getränkeverkauf ist ausschließlich den Gewerbetreibenden und Vereinen vorbehalten.
- Die Stände, die Speisen und Getränke anbieten, werden auf dem Ortsplan kenntlich gemacht.
- Der Gesundheitsausweis, der zum Verkauf von Speisen und Getränken vorliegen muss, ist auf Verlangen den Veranstaltern vorzulegen.
8. Sonstiges
- Den Anweisungen der Veranstalter und Helfer ist Folge zu leisten.
- Bei Fragen oder Problemen steht das Organisationsteam jederzeit zur Verfügung.